Im Herbst beachten


Interessant wie immer im Herbst:

Manche Leute glauben, dass Alles ohne Zaun „öffentlich“ sei…. :

Wer Früchte von Privatgrundstücken oder Pachtland mitnehmen möchte, braucht die Erlaubnis des Besitzers. Der Eigentümer des Grundstücks ist gleichzeitig auch Eigentümer der Bäume und Sträucher, die darauf stehen. Nur ist auf den ersten Blick nicht immer zu erkennen, wem das Land gehört. Bei einer eingezäunten Plantage ist die Sache klar: Hier darf man nicht einfach über den Zaun greifen und Früchte vom Baum zerren. Selbst wenn ein Ast über den Zaun ragt, gehören die Früchte dem Grundstücksbesitzer. Wer über eine Absperrung klettert, macht sich auch noch des Hausfriedensbruchs schuldig. Doch auch ohne Zaun ist Privatbesitz geschützt. Man darf das Grundstück zwar betreten, aber kein Obst mitnehmen – nicht einmal dann, wenn es auf dem Boden liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass man in Deutschland einen Baum oder Strauch ohne Eigentümer findet, ist gering: Grundstücke, die nicht in privater oder Kirchenhand sind, gehören in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund. Etwas anderes gilt bei Bäumen und Sträuchern, die sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden. An den Früchten dieser Pflanzen kann sich jeder frei bedienen. Und zwar unabhängig davon, ob die Früchte noch am Baum hängen oder schon herabgefallen sind.

Unsere Bitte an alle Wanderer, Biker und Freunde des 1000hmr.de: Einfach Brotzeit mitnehmen und die Landschaft geniesen. Leider gibt es ab und an Zeitgenossen, die es nicht ab können, wenn man ihnen den einen oder anderen Apfel vom Baum nimmt. Wobei sie damit mehr oder weniger Recht haben, denn wenn jeder das machen würde, der des Weges kommt, ist der Baum leer.