Rechte im Wald


 

Holz, Federn, Äste – was darf man eigentlich aus dem Wald mitnehmen?
Wenn man durch den Wald spaziert und dabei Dekomaterial oder Holz
findet, stellt sich die Frage: Ist es erlaubt, diese Dinge mit nach Hause
zu nehmen?

Während eines entspannenden Waldspaziergangs kann man allerhand schöne Dinge entdecken: Zweige, Zapfen und Moos zum Basteln und Dekorieren, Beeren und Pilze für eine leckere Mahlzeit oder Brennmaterial für den Ofen oder Grill. Aber darf man diese Sachen einfach so mitnehmen? Wir haben uns die rechtlichen Grundlagen genauer angesehen.

Dekomaterial aus dem Wald – was du wissen solltest

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Natur Privatbesitz ist oder nicht. Fakt ist, dass jeder Wald einen Eigentümer hat – das kann zum Beispiel ein Bundesland, eine Gemeinde, der Staat, die Kirche oder eine Privatperson sein. Obwohl du den Wald in Bayern laut Artikel 13 des bayerischen Waldgesetzes kostenlos betreten darfst, gehört trotzdem alles im Wald dem Eigentümer. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, etwas aus dem Wald mitzunehmen. Wenn du es dennoch tust, gilt das streng genommen als Diebstahl.

In Deutschland regeln Bundes- und Landeswaldgesetze den Umgang mit dem Wald. Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen.

 

Kleine Mengen sind erlaubt

Aber keine Sorge – du darfst dennoch kleine Mengen für deinen persönlichen Bedarf sammeln. Die sogenannte „Handstraußregelung“ im § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes besagt, dass du geringe Mengen wild lebender Pflanzen für den eigenen Gebrauch entnehmen darfst. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass du die Pflanzen schonend entnimmst und der Natur keinen Schaden zufügst.

Die genaue Menge, die erlaubt ist, wird im Gesetz nicht festgelegt. Bei Blumen und Gräsern kann man sich vorstellen, dass es etwa ein kleiner Strauß ist, den man in der Hand halten kann. Aber denke daran, gewerbliches Sammeln ist nicht erlaubt und erfordert in der Regel eine Genehmigung vom Waldeigentümer und möglicherweise von der Naturschutzbehörde.

Besondere Schutzgebiete und Naturschutzgesetze

Es gibt bestimmte Waldgebiete, in denen spezielle Schutzbestimmungen gelten, wie zum Beispiel Nationalparks, Biosphärenreservate oder Naturparks. In diesen Gebieten können strengere Regeln für das Sammeln von Pflanzen und das Mitnehmen von Naturmaterialien gelten. Informiere dich daher vorher über die spezifischen Regelungen für das Gebiet, in dem du wandern möchtest.

Außerdem gibt es geschützte Arten von Pflanzen und Tieren, die nicht gesammelt oder gestört werden dürfen. Informiere dich über diese geschützten Arten, um sie zu respektieren und zu erhalten.

Verantwortungsvolles Verhalten im Wald

Neben den rechtlichen Aspekten ist es wichtig, im Wald verantwortungsvoll zu handeln. Das bedeutet, keinen Müll zurückzulassen, keine Feuer zu entfachen, auf den Wegen zu bleiben und Rücksicht auf Pflanzen und Tiere zu nehmen. Achte darauf, die Natur zu respektieren und dazu beizutragen, dass die Waldgebiete auch für kommende Generationen erhalten bleiben.

 

Dinge, die du im Wald nicht mitnehmen solltest:

– Pflanzen, die unter Naturschutz stehen: Es gibt bestimmte Pflanzenarten, die geschützt sind und daher nicht gesammelt oder gestört werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise seltene oder bedrohte Arten. Informiere dich über geschützte Pflanzen in deiner Region, um sie zu respektieren und zu erhalten.

– Alle Pflanzen in Naturschutzgebieten: In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gelten oft strengere Regeln zum Schutz der dortigen Flora und Fauna. Das Mitnehmen von Pflanzen ist in diesen Gebieten generell nicht gestattet, um die ökologische Balance zu erhalten. Respektiere daher die Beschilderungen und Hinweise in solchen Gebieten.

– Bäume: Das Abholzen oder Entwurzeln von Bäumen ist streng verboten. Bäume sind essentiell für das Ökosystem des Waldes und ihre Entnahme kann großen Schaden anrichten.

– Forstlich angebaute Pflanzen: In manchen Waldgebieten werden bestimmte Pflanzenarten forstwirtschaftlich angebaut. Diese Pflanzen stehen unter dem Schutz der Waldbesitzer und dürfen nicht mitgenommen werden. Es ist wichtig, die wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzer zu respektieren.

– Äste und Zweige von forstlich angebauten Pflanzen: Auch das Entnehmen von Ästen und Zweigen von forstlich angebauten Pflanzen ist nicht erlaubt. Diese dienen oft als Lebensraum für Tiere und sind Teil des natürlichen Gleichgewichts im Wald.

– Tote Wildtiere: Das Mitnehmen von toten Wildtieren ist untersagt. Tote Tiere erfüllen eine wichtige Funktion im Ökosystem, indem sie anderen Lebewesen als Nahrungsquelle dienen oder den natürlichen Verwesungsprozess unterstützen.

– Nester, Eier, Federn: Das Sammeln von Vogelnestern, Eiern oder Federn ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Viele Vogelarten stehen unter Schutz, und das Sammeln dieser Gegenstände kann negative Auswirkungen auf die Vogelpopulation haben.

– Geweihe: Geweihe, die von Rehen oder Hirschen abgeworfen wurden, dürfen nicht ohne Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten aufgesammelt werden. Das Jagdrecht regelt den Umgang mit Geweihen, und es ist wichtig, die entsprechenden Bestimmungen zu beachten.

 

Danke ;-)

Bitte beachte, dass die Informationen allgemeiner Natur sind und es immer ratsam ist, sich über spezifische Regelungen und Bestimmungen für das jeweilige Waldgebiet zu informieren, in dem du wandern möchtest.